
Ist eine Lebensversicherung sinnvoll?
Ich habe viele Jahre Erlebens- und Ablebensversicherungen verkauft. Ich kenne viele Argumente die für oder gegen eine Versicherung sprechen sollen. Ich kenne auch das Kleingedruckte. Nutzen Sie meine Erfahrung und stellen Sie Ihrem Versicherungsvertreter die richtigen Fragen.
Lebensversicherungen unterscheiden sich nach Anlageform und Auszahlungsmodalität:
- Er- und Ablebensversicherung (1)
- Risikoversicherung
- Rentenversicherung
- Fonds- und Indexgebundene Lebensversicherung (2)
(1) Er- und Ablebensversicherungen
Der Gesamtertrag besteht aus zwei Komponenten:
- der garantierten Verzinsung und
- der variablen Gewinnbeteiligung
Die FMA legt fest, wie hoch die von einem Versicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss garantierte Verzinsung maximal sein darf.
Garantierte Verzinsung
Bedingt durch das anhaltend niedrige Zinsumfeld hat die FMA den höchstzulässigen Zinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung sowie in der prämienbegünstigen Zukunftsvorsorge ab 1. Jänner 2017 auf 0,5% abgesenkt. D.h. für Verträge die nach dem 31.12.2016 abgeschlossen wurden gilt dieser Höchstzinssatz.
Für Verträge die davor abgeschlossen wurden gilt folgende Tabelle:
Variable Gewinnbeteiligung
Zusätzlich zur garantierten Versicherungssumme bekommen Sie möglicherweise eine Gewinnbeteiligung. Die variable Gewinnbeteiligung ist die Beteiligung des Versicherungsnehmers am Erfolg des Versicherungsunternehmens. Die Höhe der Gewinnbeteiligung hängt von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab und kann im Vorhinein nicht garantiert werden. Achten Sie in den Versicherungs-Antragsunterlagen auf die Informationen zur variablen Gewinnbeteiligung.
Deckungsstock
Für Er- und Ablebensversicherungen wird vom Versicherungsunternehmen ein Deckungsstock gebildet. Das bedeutet, dass das für Sie veranlagte Kapital getrennt vom übrigen Vermögen der Versicherung verwaltet werden muss. Der Deckungsstock bildet im Konkurs eine Sondermasse, aus der die Ansprüche der Versicherten bevorzugt zu befriedigen sind. Der Deckungsstock soll die volle Befriedigung der Versicherten im Konkursfall gewährleisten.
Gebühren (Eingezahlte Prämie ungleich Sparprämie)
Bitte beachten Sie, dass von der einbezahlten Prämie die Versicherungssteuer, Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Risikokosten und eine eventuelle Provision eines Vermittlers abgezogen werden. Der Restbetrag (Sparprämie) wird veranlagt oder mit dem Garantiezinssatz verzinst.
Anmerkung: Wenn Sie bei einer klassischen Er-/Ablebensversicherung mit einer Laufzeit größer 10 Jahre und einer monatlichen Prämie von EUR 100,-- ausgehen, müssen Sie 4,-- Versicherungssteuer zahlen. Nehmen wir die übrigen Kosten mit nur 1,-- an. So muss die Versicherung es schaffen, mit EUR 95,-- mindestens 5,26 % zu erwirtschaften, dass sie auf die ursprüngliche Einzahlungsprämie kommt. Auf das (Nicht-)Vorhandensein eines Mehrertrages können Sie Ihren Versicherungsmakler ansprechen.
(2) Fonds- und Indexgebundene Lebensversicherungen
Ertrag bei Fonds- und Indexgebundenen LV
Es gibt keine bestimmte Versicherungsleistung. Sie bekommen den aktuellen Wert und somit Anteilshöhe eines Fonds oder nachgebildeten Index. Die Wertentwicklung ist nicht vorhersehbar und ist Schwankungen unterworfen. Der Versicherungsnehmer trägt das Veranlagungsrisiko. Auch hier gilt:
Versicherungssteuer
Quellen: FMA Österreich & BMF